Aktuelles 2022 Gastbesucher

Nachweis neuer Grenzwerte bei der BEG-Förderung kurzfristig nicht möglich Bundesregierung bremst erneuerbaren Heizungstausch aus
13.12.2022
Die Bundesregierung hat letzte Woche erneut umfangreiche Änderungen an der Förderrichtlinie für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) veröffentlicht. Diese sollen schon zum 1. Januar 2023 für neue Förderanträge gelten. Insbesondere die moderne Holzenergie wird beim Heizungstausch künftig massiv behindert. „Die Bundesregierung bremst auf diese Weise die Energiewende in Gebäuden vor allem im ländlichen Raum aus und verspielt die Chance auf eine rasche technologieoffene und soziale Energiewende“, sagt eine Allianz von Fachverbänden. Die verschärften Emissions- und Effizienzgrenzwerte sind für die weit überwiegende Anzahl der Holz-, Hackschnitzel- und Pelletkessel sowie für wassergeführte Pelletkaminöfen innerhalb von drei Wochen nicht nachzuweisen. Über 95 Prozent der bisher förderfähigen Holzzentralheizungen dürften dadurch ihre Förderfähigkeit verlieren. Bisher eingereichte und bis zum Jahresende 2022 gestellte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen.
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„Altersgerecht umbauen“ auch 2023 gefördert. KfW 455-B neu aufgelegt!
08.12.2022
Gute Neuigkeiten. Nach dem durchschlagenden Erfolg der KfW-Förderung „Altersgerecht umbauen“ erlebt sie im Jahr 2023 ein Wiederaufleben. Der bereits verabschiedete Bundeshaushalt sieht für die Förderung 455-B ein Volumen von insgesamt 75 Mio. Euro vor. So kann ab voraussichtlich Januar kommenden Jahres bspw. der altersgerechte Umbau eines Badezimmers aus diesem Topf gefördert werden.
Wer aber in den Genus der Förderung kommen möchte, muss schnell sein. Im letzten Förder-Call war der ebenfalls mit 75 Mio. Euro bestückte Fördertopf nach nur etwas über einem Monat erschöpft. Das zeigt, wie schlecht es um das Angebot altersgerechter Wohnungen in Deutschland steht: nämlich bei genau 1,5 %. Bis 2035 werden laut des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) etwa 2 Mio. altersgerechte Wohnungen fehlen. Der KfW-Zuschuss sollte demnach als Anreiz für die Inangriffnahme barriereredzierter Umbauten wahrgenommen werden.
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Gilt ab dem 1.1.2023 Neu: Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz
05.12.2022
Schon gewusst? Zum Jahreswechsel, genauer gesagt am 01.01.2023, tritt das Lieferketten Sorgfaltspflichten Gesetz in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die zu erfüllenden Pflichten sind nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten abgestuft, je nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen direkten Vertragspartner oder einen mittelbareren Zulieferer handelt.
Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen.
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Praxisgerechtes Service-Paket zum Download SHK-Handwerk für Heizungsprüfung vorbereitet!
01.12.2022
Schon gewusst? Der Zentralverband bietet seinen Innungsbetrieben ein digitales Servicepaket zur Durchführung der verpflichtenden Heizungsprüfung an Gaszentralheizungen – die Nutzung ist auch für Schornsteinfeger möglich...
Um dem organisierten SHK-Handwerk ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei der von der Bundespolitik ab dem 1. Oktober 2022 vorgeschriebenen Heizungsprüfung an Gaszentralheizungen zu ermöglichen, hat der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) ein praxisgerechtes Servicepaket mit digitalen Tools geschnürt.
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) verpflichtet Gebäudeeigentümer in den nächsten beiden Jahren, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen. Sie sollen u.a. ihre Heizungseinstellungen überprüfen und ggf. optimieren. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen zudem hydraulisch abgeglichen und technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden. Die Heizungsprüfung ist von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dazu zählen Installateure und Heizungsbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Schornsteinfeger oder Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind. Das Ergebnis der Heizungsprüfung ist in Textform festzuhalten.
Der ZVSHK hat hierzu eine Vorlage für den erforderlichen Ergebnisbericht über die Heizungsprüfung erstellt. Zudem ist die Planungs-Applikation ZVPLAN zum Thema Heizungsprüfung ergänzt worden inklusive des Formblattes für den Nachweis. Das Maßnahmenpaket enthält zudem Software zur Berechnung und Planung des hydraulischen Abgleiches, die Fachregel zum hydraulischen Abgleich und Software zur vereinfachten und umfänglichen Heizlastberechnung. Innungsbetriebe erhalten das ZVPLAN Software Paket über den zuständigen Fachverband bzw. die ZVPLAN App in den bekannten App Stores.
„Die Innungsbetriebe des SHK-Handwerks sind damit bestens gerüstet, um die vor ihnen liegenden Aufgaben“ möglichst effizient durchführen zu können, sagt Andreas Müller, Geschäftsführer Technik im ZVSHK. „Schließlich müssen bis Herbst 2024 rund 10 Millionen Gaszentralheizungen überprüft und viele davon hydraulisch optimiert werden.“
Schornsteinfeger können die ZVPlan App zur Heizungsprüfung in Kürze auch als „Black Edition“ ebenfalls kostenlos im App Store runterladen. Die integrierte Schnittstelle ermöglicht eine Weitergabe und Verarbeitung der Daten durch den Heizungsbauer. „Somit können sich SHK-Betriebe und Schornsteinfeger in Sachen Heizungsprüfung Vorort kooperativ ergänzen“, unterstützt Andreas Müller.
Quelle: ZVSHK
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...wir sagen „Danke!“ Die GET Nord 2022
24.11.2022
Vom 17. bis 19. November 2022 fanden sich auf der GET Nord nahezu 600 nationale und internationale Aussteller unter einem Dach zusammen. Sie präsentierten an drei Tagen ein einzigartiges Angebot an Produkten, Systemen und Dienstleistungen aus dem Bereich der Gebäudetechnik. Wer also nach neuen Impulsen, Produkten und Kontakten gesucht hat, war hier genau richtig.
Vor Ort gab es zu sehen, was Sie in Ihrem Beruf weiterbringt. Ob Meisten oder Geselle. Architekt, Ingenieur, Planer oder Berater. Ob Entscheider, Mitarbeiter oder Auszubildender. Die GET Nord war ein Muss für alle, die informiert in die Zukunft gehen wollen.
Außerdem gab es Grund zu feiern! Die Deutsche Meisterschaft der Anlagenmechaniker SHK ging auf der GET Nord in ihr Finale. Gratulation allen Teilnehmer:innen zu den herausragenden Leistungen! Die Gewinner der Deutschen Meisterschaft der Anlagenmechaniker SHK sind:
🥇Karl Konkel - Rheinland-Pfalz
🥈Stefanie Hahn - Bayern
🥈Tjark Flaim - Niedersachsen
🥉Lukas Geiling – Thüringen
Unter den Viertplatzierten befand sich übrigens unser Vertreter aus Mecklenburg-Vorpommern, Niclas Lent! Sensationell!
Außerdem reister über 200 Auszubildende aus ganz Mecklenburg-Vorpommern den Azubitag auf der GET Nord. Dort absolvierten sie ein vom Fachverband erarbeitetes Programm im Rahmen der Nachwuchskampagne Schaffer-Helfer-Klimaretter. Zu erkennen waren sie nicht nur am herausragenden Engagement an jeder einzelnen Station – auch unser Geschenk an sie – die schicken Schaffer-Helfer-Klimaretter-Rucksäcke – verrieten ihr Gewerk.
Unser Fazit: An ihren drei Tagen auf 60.000 qm Ausstellungsfläche zählte die GET Nord 022 immerhin 35.ooo Fachbesucher:innen.! Auch die Statistik spricht für sie: Nach vorläufigen Zahlen einer Besucherbefragung durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut geben 89 % der Besucher Bestnoten für die Fachmesse. 90 % würden die GET Nord sogar weiterempfehlen!
Wir übrigens ebenso! Daher freuen wir uns jetzt schon auf die kommende GET Nord vom 21. bis 23. November 2024!
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Ein Rückblick Die SmartHK 2022 war ein voller Erfolg!
14.11.2022
Drei wirklich gut besuchte Messetage liegen nun hinter uns. Über 13.ooo Branchenvertreter besuchten vom 08. bis zum 10. November 2022 das schlagkräftige Messe-Duo aus belektro und SmartHK. Laut Messeumfrage waren 9 von 10 Besuchern mit ihrem Besuch (sehr) zufrieden. So können auch wir konstatieren: Die SmartHK war ein voller Erfolg!
Im Fokus beider Messen stand ganz klar der bunte Blumenstrauß aus aktuellen Themen, der sich aus Klimaschutz und Energiewende zusammensetzte. Intelligente Gebäudetechnik, effizientes Energiemanagement oder erneuerbare Energien spielten hierbei die größte Rolle. Über 220 Aussteller präsentierten ihre Ansätze und Innovationen, mit denen sie den Anforderungen der Energiewende gerecht werden möchten.
Ergänzt wurde die Ausstellung durch Foren, Seminare und Vorträge. Das dort präsentierte Programm mit seinem breiten Themenspektrum, den praxisnahen Bezügen, den kompetenten Referenten und den durchaus hohen Besucherzahlen konnte sich wirklich sehen lassen.
Karel Heijs, Geschäftsbereichsleiter des Veranstalters Messe Berlin erklärt gegenüber elektro.net: „Das neue Hallenkonzept ist bei Ausstellern und Publikum auf große Zustimmung gestoßen. Noch wichtiger ist aber die hohe Zustimmung zum Schulterschluss der belektro als Fachmesse für Elektrotechnik, Elektronik und Licht mit der SmartHK als neuer Fachmesse für intelligente Gebäudetechnik mit Fokus auf den SHK-Bereich. Mit der strategischen Kooperation schlagen wir einen neuen Weg ein. Wir bilden das ab, was in der Praxis schon lange stattfindet: die enge Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den Gewerken.“
Auch der Großteil der Messe-Aussteller zog ein mehr als positives Fazit. Wir freuen uns jetzt schon uf die Neuauflage!
Quelle: www.elektro.net
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Im Serviceportal SHK AB SOFORT verfügbar „Heizungsprüfung” mit neuer Abfragestrecke
26.10.2022
Gebäudeeigentümer sind seit dem 01. Oktober 2022 zur Optimierung der Heizungssysteme in ihren Gebäuden nach § 2 EnSimiMaV verpflichtet. Dies umfasst eine verpflichtende Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel (z.B. Vorlauftemperaturen, Betriebs- und Abschaltzeiten der Heizung) sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen (z.B. Dämmung der Rohrleitungen und Armaturen, Austausch veralteter Pumpen).
Ziel ist es, möglichst viel Erdgas einzusparen. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Bei Wohngebäuden mit mehr als 10 Wohneinheiten und bei Nicht-Wohngebäuden, mit einer zu beheizenden Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern, gilt als Stichtag der 30.09.2023. Zusätzlich muss ein hydraulischer Abgleich erfolgen.
Aus diesem Grund ist in den kommenden Wochen und Monaten mit einem signifikanten Anstieg von Anfragen zur Heizungsprüfung zu rechnen.
Kostenloses Angebot für Innungsbetriebe...
Für Innungsbetriebe steht exklusiv und kostenlos das Serviceportal SHK zur Verfügung. Die SHK-Verbandsorganisation bietet in diesem gemeinsamen Projekt eine effektive Unterstützung der Innungsbetriebe in ihrer digitalen Auftragsverwaltung.
Neu: Nutzen Sie die neue Abfragestrecke “Heizungsprüfung” und integrieren Sie diese mit wenigen Klicks kostenlos auf Ihrer betriebseigenen Webseite.
Per Mail erhalten Sie dann die Information, sobald eine neue Kundenanfrage vorliegt. Damit haben Sie direkt die wichtigsten Informationen mit qualfizierten Details zu dieser Anfrage:
O Um welchen Gebäudetyp handelt es sich?
O Anzahl der Wohneinheiten?
O Alter der Heizungsanlage?
O Mit welchem Energieträger wird geheizt?
O Von welchem Hersteller ist die Heizungsanlage?
O Herstellernummer & Gerätebezeichnung (optional)
O Vollständige Kontaktdaten
Legen Sie direkt los. Einfach kostenlos registrieren und nutzen!
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Über 100 Teilnehmer informieren sich über Wärmepumpen in der Heizungstechnik
25.10.2022
Am 25. Oktober hat der Fachverband mit dem zweiten Wärmepumpensymposium in diesem Jahr wiederum ein Tagungsangebot geschaffen, welches über 100 Fachteilnehmer aus dem SHK-Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern nach Linstow gelockt hat.
Die aktuellen Entwicklungen im Wärmemarkt ziehen steigende Informations- und Weiterbildungsbedarfe in der Heizungsbranche nach sich. Entsprechend bietet der Fachverband als fachliche Dachorganisation mit dem Veranstaltungsangeboten Möglichkeiten zur Information und Weiterbildung für das SHK-Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern an.
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Die digitale Zukunft im Handwerk mitgestalten
18.10.2022
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie, sich an einer Studie zur Untersuchung zu den Auswirkungen der Digitalisierung im Handwerk zu beteiligen und damit die digitale Zukunft im Handwerk für Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik mitzugestalten.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es zu untersuchen, inwiefern sich die Anforderungen an Ihre Tätigkeit mit zunehmender Digitalisierung verändern und welche Auswirkungen die veränderten Anforderungen für ihr persönliches Stressempfinden haben.
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Persönliche Einladung des Landesinnungsmeisters Marco Hanke zum 2. Fachsymposium "Wärmepumpen in der Heizungstechnik" am 25. Oktober 2022 in Linstow
14.10.2022
Am 08. Juni haben wir mit unserem Wärmepumpensymposium ein Tagungsangebot geschaffen, welches über 200 Fachteilnehmer aus dem SHK-Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern angesprochen hat. Die aktuellen Entwicklungen im Wärmemarkt ziehen steigende Informations- und Weiterbildungsbedarfe in der Heizungsbranche nach sich. Entsprechend möchten wir als fachliche Dachorganisation, mit unserem Veranstaltungsangeboten reagieren und Plattformen zu diesem Thema für das SHK-Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern initiieren.
Deshalb werden wir 25. Oktober 2022, in der Zeit von 09:00 – 16:30 Uhr im Van der Valk Resort Linstow ein zweites Fachsymposium unter der Überschrift: „Wärmepumpen in der Heizungstechnik“ durchführen.
Eine Ausstellung von namhaften Industriepartnern zum Tagungsthema mit betreuendem Standpersonal soll die Veranstaltung fachlich ergänzen.
U.a. werden folgende Themen angesprochen:
- Regenerative Wärmestrategien als zwingenden Bestandteil der Energiewende
- Hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen im Zuge der Energiewende
- VDI 2035 – Wärmepumpen
- Auslegung von Wärmepumpen für Heizungen im Bestand
- Praktische Einbindung eines Biomasse-Wärmeerzeugers in eine bivalente Heizungsanlage
- Flächentemperierungen für die energetische Sanierung
- Nachrüstfähige Funk- Raumregelungen mit integriertem automatischen Hydraulischen Abgleich
Wir freuen uns, über Ihre Anmeldung unter: https://www.installateur-mv.de/de/mitgliederbereich/veranstaltungen/veranstaltungskalender/?termin=eventmanagement%3A1372
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Ansprechende Briefhüllen im SHK-Design und mehr zu Top-Konditionen
11.10.2022
Aufgrund der großen Nachfrage bietet der Fachverband SHK Mecklenburg-Vorpommern Ihnen als Innungsbetrieb auch dieses Jahr ansprechende Briefhüllen und andere Druckprodukte zu besonders
günstigen Preisen. Die Aktion läuft als Sammelbestellung und ist befristet bis zum 02. Dezember 2022.

Ab 1. Oktober 2022 verpflichtend Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich
06.10.2022
Die Bundesregierung hat am 24. August 2022 mehrere Verordnungen beschlossen, um die Energieversorgung in der aktuellen Gasmangellage zu sichern. Eine davon, die beiliegende Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV), ist für das SHK-Handwerk von unmittelbarer Bedeutung. Die Verordnung gilt seit 1. Oktober 2022 und tritt zum 30. September 2024 automatisch wieder außer Kraft.
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Das neue Kleinflottenmodell der SIGNAL IDUNA
28.09.2022
Jetzt 30 Prozent sparen: Die Signal Iduna informiert über das neue Angebot "Kleinflottenmodell".
- Fuhrparks ab 3 Fahrzeugen
- Pkw, Lieferwagen, Verkaufs-fahrzeuge, Wohnmobile, Anhänger, Arbeitsmaschinen
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Heizungsinstallateure heiß begehrt - Marco Hanke im Beitrag von ZDF Drehscheibe
21.09.2022
Die große Nachfrage nach neuen Heizungsanlagen wurde im Beitrag der ZDF-Sendung "drehscheibe" vom 20.09.2022 thematisiert. Landesinnungsmeister Marco Hanke erläutert hierbei verschiedene Möglichkeiten, die den Kunden zur Verfügung stehen und geht dabei auf aktuelle Probleme ein. Insbesondere die steigende Beratungsleistung für das SHK-Handwerk sowie die Bedeutung der Technologieoffenheit werden in den Vordergrund gestellt.

Das Fachhandwerk in Mecklenburg-Vorpommern legt Maßnahmenkatalog zur kurzfristigen Energieeinsparung im Wärmebereich vor
24.08.2022
Deutschland und damit auch Mecklenburg-Vorpommern müssen ihren absoluten Gasverbrauch stark reduzieren, um das Einsparziel der Europäischen Gemeinschaft von 15 Prozent zu erreichen. Nach einer Rechnung der Deutschen Presse-Agentur basierend auf Daten der EU-Kommission muss die Bundesrepublik von Anfang August bis März nächsten Jahres gut zehn Milliarden Kubikmeter weniger Gas verbrauchen, um auf den von den EU-Ländern vereinbarten Wert zu kommen.
Der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Mecklenburg-Vorpommern hat hierzu eine Übersicht zu Maßnahmen für Mieter, Eigenheimbesitzer und Hausverwalter/Vermieter entwickelt, um kurz- bis mittelfristig Energieeinsparungen im Wärmebereich zu erzielen.
„Natürlich sind nicht alle Maßnahmen immer sinnvoll und erforderlich, da sich moderne, vom Fachhandwerker regelmäßig gewartete Anlagentechnik bereits auf dem optimalen Stand befindet.“ Erklärt Marco Hanke, Landesinnungsmeister des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik MV.
„Insofern sind Kunden mit Wartungsvertrag natürlich im Vorteil.“ ergänzt Kay Wittig, Geschäftsführer des Fachverbandes und verweist auf das Verbraucherportal www.Serviceportal-shk.de auf dem Kunden potentielle Fachbetriebe für die jährliche Überprüfung der technischen Heizungsanlage finden.
Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, aber auch beim klassischen Eigenheim mit älteren Anlagen und solchen, die nicht regelmäßig gewartet werden, empfehlen wir verschiedene Maßnahmen mit dem Innungsfachbetrieb zu besprechen.
Hohe Einsparpotentiale lassen sich am ehesten durch ein individuelles Maßnahmenbündel, beispielsweise bestehend aus dem hydraulischen Abgleich, dem Einbau elektronischer Thermostate an den Heizkörpern, oder bei externen Heizungspumpen dem Austausch gegen Hocheffizienzpumpen, erreichen.
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Energiegipfel MV - Das SHK-Handwerk nimmt eine zentrale Rolle ein
23.08.2022
Am 22. August wurde der Energiegipfel MV in den Räumen der Handwerkskammer in Rostock durchgeführt. Unter den über 50 Teilnehmern befand sich auch der Landesinnungsmeister des Fachverbandes Marco Hanke.
Die zentrale Rolle des SHK-Handwerks bei der Wärmewende sowie bei der Bewertung und Umsetzung kurzfristiger Energieeinsparmaßnahmen wurden herausgestellt und spiegeln sich im Ergebnispapier wider.
Bereits im Vorfeld hat der Fachverband Positionen erarbeitet und stand im engen Austausch mit den zuständigen Ministerien sowie der Staatskanzlei.
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Nachweisgesetz und Arbeitsverträge
22.08.2022
Zum 1. August 2022 ist das neue Nachweisgesetz in Kraft getreten. Damit wird der Katalog der Informationen, die der Arbeitgeber schriftlich fixieren und dem Arbeitnehmer aushändigen muss, erheblich erweitert.
Das gilt unmittelbar bei neuen Arbeitsverträgen ab diesem Datum, auch im kleinsten Betrieb. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen muss der Arbeitgeber nur auf Nachfrage tätig werden, dann aber innerhalb kurzer Frist.
Weiterführende Informationen, Arbeitshilfen und Vorlagen finden Sie unter:
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Mitgliederrundschreiben zur aktuellen energiepolitischen Situation
02.08.2022
Sehr geehrte Mitglieder der SHK-Innungen Mecklenburg-Vorpommerns,
mit einigem Erstaunen und nicht ohne Sorge nehmen wir die Entwicklungen im Energie- und Wärmemarkt vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise und der damit verbundenen globalen Ereignisse wahr.
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Fördersätze im Heizungstausch ändern sich Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Neuerungen ab 15.08.2022
28.07.2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die BEG Einzelmaßnahmen angepasst, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern.
Um den Klimaschutzeffekt zu stärken und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern, werden die BEG insgesamt und auch die BEG-Einzelmaßnahmen angepasst. Durch ein neues Austauschprogramm für fossile Heizungen wird die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl durch die Anpassung reduziert.
Die Anpassungen beziehen sich bei den Einzelmaßnahmen insbesondere auf zwei Bereiche: Erstens wird die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen (sog. Heizungs-Tausch-Bonus) eingeführt. Zweitens, werden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen angepasst, um eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis zu erhalten.
Was gilt für gasverbrauchende Anlagen?
Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine arbeitet die Bundesregierung verstärkt daran von russischem Gas und Öl unabhängig zu werden. Die BEG-Förderung ist dabei ein Schlüssel für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Heizungen (und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen) in der BEG wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen.
Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt. Bei diesen Anlagen kann durch einen Austausch viel Energie eingespart werden und damit über mehr Energieeffizienz der Klimaschutz besonders gestärkt werden.
Für diesen Heizungs-Tausch-Bonus gelten folgende Kriterien und Bedingungen:
- Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
- Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
- Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
- Der Bonus gilt nicht für Solarkollektoranlagen sowie die Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.
Weitere Infomationen finden Sie auf: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/20220726_anpassung_beg.html?nn=15129584
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Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (Heizungscheck und hydraulischer Abgleich Energiesicherungspaket
26.07.2022
Sankt Augustin, 25.07.2022 - Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) hat am Donnerstag vergangener Woche ein weiteres Energiesicherungspaket vorgelegt. Dieses hat im Kern drei Elemente: Die Befüllung der Gasspeicher wird noch einmal gestärkt, der Erdgasverbrauch in der Stromerzeugung weiter gesenkt sowie Effizienz- und Einsparmaßnahmen erweitert.
Diese weiteren Maßnahmen werden in den kommenden Wochen und nach der Sommerpause Schritt für Schritt in enger Abstimmung innerhalb der Bundesregierung umgesetzt. Es ist wichtig, dass der Gasverbrauch auch in Betrieben, Bürogebäuden und privaten Haushalten sinkt. Dazu plant das BMWK in enger Abstimmung mit anderen Ressorts der Bundesregierung zusätzliche Energie- und Effizienzmaßnahmen auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes (§ 30 EnSiG). Dieses erlaubt es der Bundesregierung, zur Vorsorge auch schon vor dem Krisenfall per Rechtsverordnung Maßnahmen zur Energieeinsparung zu treffen. Ein Teil der Maßnahmen wird auf sechs Monate befristet sein, ein Teil auf zwei Jahre, um auch für den kommenden Winter zu wirken.
Wer seine Heizungen einem Check unterzieht und sie optimiert, kann damit Energie und Geld sparen. Die Ankündigungen des BMWK sehen wie folgt aus:
- Diesen Heizungscheck sollten möglichst alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gasheizungen vornehmen. Damit das gelingt, wird er künftig vorgegeben
– mit ausreichenden Fristen. Über die Umsetzung sind Gespräche mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) angelaufen. In einer gemeinsamen Anstrengung der Gebäudeeigentümer, des Handwerks und der Schornsteinfeger sollen bis zum Ablauf der übernächsten Heizperiode (2023/24) alle Erdgas-Heizungen in Deutschland gecheckt werden. Die Regelung wird auf maximal zwei Jahre angelegt sein.
- Nochmal weitere Einsparungen sind möglich über einen sogenannten hydraulischen Abgleich. Dadurch wird das Heizwasser optimal verteilt. Diesen Abgleich sollen künftig alle Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärme-versorgung -also in der Regel Mehrfamilienhäuser- machen, wenn sie es nicht schon in den letzten Jahren getan haben. Da es sich hierbei um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt, trägt hierfür der Eigentümer bzw. der Vermieter die Kosten.
- Ebenfalls für Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung soll der Austausch ineffizienter, ungesteuerter Heizungspumpen verbindlich werden. Denn ungesteuerte Heizungspumpen wie Heizkreispumpen oder Zirkulationspumpen sind große Energiefresser.