Aktuelles

Helmut Bramann zu den Änderungsvorschlägen zum GEG Pragmatische Vorschläge des ZVSHK sind angekommen
30.05.2023
Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt die Änderungsvorschläge von Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Es hat sich gelohnt, dass wir mit der Erfahrung des umsetzenden Fachhandwerks zum Kabinettsentwurf des GEG noch mal pragmatische Verbesserungsvorschläge gemacht haben.
Es sollte damit allerdings jetzt auch klar sein, dass ein Wirksamwerden immer noch nicht existenter Neuregelungen zum 01.01.2024 unrealistisch wird und für aktuell bereits nach noch gültiger Gesetzeslage zur Ausführung in 2024 angebahnte Modernisierungsmaßnahmen Bestandsschutz für deren Ausführung gelten muss.“
ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann zu den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben).
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ZVSHK: Schreiben an die Bundestagsabgeordneten Standpunkte des ZVSHK
23.05.2023
Vor der ersten Befassung des Deutschen Bundestages mit dem Kabinettsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes am 25. Mai 2023 vermittelt der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) nocheinmal die Positionen des umsetzenden Klimahandwerks in einem Schreiben an die Deutschen Bundestagsabgeordneten:
„Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Kurz vor der ersten Befassung des Deutschen Bundestages mit dem Kabinettsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes am 25. Mai 2023 werden Sie derzeit bestürmt von „Fan-Club-Bündnissen“ des einen oder anderen (schon oder noch nicht) erneuerbaren Energieträgers oder zugehöriger Heiztechniken, die sich „pro domo“ für die eigene Klientel oder gegen deren Konkurrenz aussprechen.
Als Zentralverband des Sanitär-, Heizungs-, Klima-Handwerks (ZVSHK) möchten wir Sie bitten, sich hiervon nicht maßgeblich beeinflussen zu lassen. Unsere Fachbetriebe des SHK-Klimahandwerks stehen für die Umsetzung aller dieser Technologien. Sie beraten die Bürger als ihre Kunden auf der letzten Meile der Investitionsentscheidung und stehen am Ende des Tages auch maßgeblich für ihr abgeliefertes „Werk“ der Heizungsmodernisierung in der Gewährleistungspflicht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie,
Ihren politischen Fokus auf das Ziel der Klimaneutralität und auf einen diesbezüglichen gesetzlichen Rahmen zu legen, der ein faires, technologieoffenes Level-Playing-Field für alle erneuerbaren Energien schafft und nicht einzelne bevorzugt oder benachteiligt. Die Gesetzesnovelle zeigt derzeit eine selektive „Bevorzugung“ des Energieträgers Strom sowie von Nah- und Fernwärme. An diese Energieträger werden so gut wie keine Vorgaben gemacht bzw. auf entsprechende langfristige Transformationspläne verwiesen. Solche Transformationspläne sollten analog auch für alle anderen Energieträger Anwendung finden.
Setzen Sie sich mit dafür ein, dass Hausbesitzern sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden ein breites Spektrum gleichrangiger Erfüllungsoptionen ermöglicht wird. Nur dann ist auch eine angemessene Beratung für individuelle bauliche und Nutzersituationen möglich. Im vorliegenden Entwurf der GEG-Novelle wird die Anrechnung von Effizienzmaßnahmen auf die Nutzungspflicht kategorisch ausgeschlossen und damit eine durchgängige und technologieoffene primärenergetische Bilanzierung inkl. Berücksichtigung aller Effizienzgewinne und diesbezüglich ausgewogene Beratung nach Effizienzgesichtspunkten verhindert. Zusätzliche Anforderungen an die Holzenergie, dem einzigen in Deutschland verfügbaren wirklich erneuerbaren Energieträger, machen gerade diese Option für Verbraucher unattraktiv und beeinträchtigen damit auch eine nachhaltige Forstwirtschaft, für die eine wirtschaftliche Verwertung von Rest- bzw. Schwachholz wichtig ist. Die Bedingungen für die Größe des Pufferspeichers, zusätzliche hohe Anforderungen an die Feinstaubemissionen sowie die ergänzende Anforderung der Kombination mit Solarthermie oder PV in Verbindung mit einer elektrischen Warmwasserbereitung verteuern die Holzheizung für alle Verbraucher und führen oftmals zu einem De-facto-Verbot. Im Neubau wird die Biomasse sogar ganz ausgeschlossen. Diese Vorgaben sind sachlich nicht nachvollziehbar und sollten gestrichen werden.
Unterstützen Sie, dass Hausbesitzern das gewährt wird, was auch den Kommunen bei ihrer kommunalen Wärmeplanung und Energieversorgern zugestanden wird: Die Verfolgung eines Transformationsplans (gebäudespezifischen Sanierungsfahrplans), der Schritt für Schritt in Richtung Klimaneutralität führt. Hierauf kann in Ergänzung der Liste von Erfüllungsoptionen und der Berechnungsoption nach DIN 18599 ein einfaches, praktikables und leicht verständliches Verfahren der Bewertung von Erfüllungsoptionen aufsetzen. Hausbesitzer werden ansonsten mit dem GEG überfordert sein.
Fordern Sie praxisgerechte Übergangsfristen in Bezug auf das Inkrafttreten des GEG. In Anbetracht der fundamentalen Änderungen der Anforderungen ist der 01.01.2024 nicht mehr praktikabel. Bereits jetzt werden Aufträge abgeschlossen, die erst im Jahr 2024 zur Ausführung kommen. Hierfür muss Vertrauensschutz gelten. Qualität muss vor Schnelligkeit gehen: Nehmen Sie sich im Parlament die Zeit, die ein solches Gesetz benötigt. Der derzeit eng vorgegebene Zeitplan der parlamentarischen Beratung verhindert eine gründliche Befassung mit einer komplexen Materie und hat im Übrigen auch keine angemessene Einbeziehung der Fachkreise im Entwicklungszusammenhang der Bundesregierung ermöglicht. Zu viele Unklarheiten gefährden die aktuell bestehende Modernisierungsdynamik. Wie sieht beispielsweise das Zusammenspiel mit der kommunalen Wärmeplanung aus? Wie werden sich die Energiepreise, vor allem beim Strom entwickeln? Wie wird die Förderung ausgestaltet? Das Gesetz sollte vernünftigerweise erst 12 Monate nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten und auf den Vorhabenbeginn abstellen, wie auch in der zugehörigen Förderrichtlinie BEG.
Den parlamentarischen Beratungen kommt hohe Bedeutung bei der Optimierung des Gebäudeenergiegesetzes zu. Das haben bereits die Beschlüsse des Bundesrates gezeigt.
Wir hatten Ihnen bereits konkrete Verbesserungsvorschläge vorgelegt und möchten mit den vier oben genannten Aspekten Ihnen hierfür nochmal einen Rahmen bieten, um Entscheidungsfindung im Rahmen der Beratungen des Deutschen Bundestages und seiner zuständigen Ausschüsse zu unterstützen.
Bei weitergehendem Interesse finden Sie die umfassende Stellungnahme des ZVSHK hier:
https://www.zvshk.de/presse/medien-center/positionspapiere/
Im Sinne einer klimagerechten, aber auch von Akzeptanz und Realitätssinn getragenen Gestaltung der gesetzlichen Grundlagen für die Wärmewende danken wir Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Zentralverband Sanitär Heizung Klima
Michael Hilpert, Präsident und Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer"
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Standpunkte des ZVSHK ZVSHK-Hauptgeschäftsführer zur Heizungswende
15.05.2023
Helmut Bramann äußert sich ausführlich zu den aktuellen Fragen rund um die Heizungswende. Table.Media Berlin fragt nach beim ZVSHK-Hauptgeschäftsführer, was technisch möglich ist, was vielleicht nicht geht und was nötig ist, um das Ziel eines CO2-neutralen Heizens zu erreichen.
Den kompletten Beitrag finden Sie hier.
Bildquelle: www.christoph-papsch.de
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Mitgliederinformation zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
09.05.2023
Am 19. April 2023 wurde der Entwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von der Bundesregierung beschlossen und an den Bundestag und den Bundesrat weitergeleitet. Demnach muss ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu bestehen verschiedene Ausnahmemöglichkeiten und Übergangsfristen.
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FOCUS-online hat nachgefragt... Wie steht´s um die Zukunft der Heizung?
05.05.2023
Geht es nach dem Magazin FOCUS-online, sorgen die Heizungs-Pläne der Ampel-Regierung für massive Verunsicherungen in der Bevölkerung. So ist es kein Wunder, dass unser Landesinnungsmeister, Marco Hanke, kurzerhand zum Gespräch gebeten wurde, um aus dem Beratungs- und Installationsalltag zu berichten. So ist es kein Wunder, dass in diesem Interview Themen wie "existenzielle Ängste", "Besorgtheit" und der Rat zum "An-die-Hand-nehmen des Kunden" von zentraler Bedeutung sind.
Zum kompletten Interview über Kunden, Auftragslage und Politik geht´s hier entlang.
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Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland
02.05.2023
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihre Broschüre „Arbeiten in Deutschland – Zuwanderungsmöglichkeiten ausländischer Fachkräfte“ mit Datum vom 20.04.2023 aktualisiert (s. Anlage). Die Informationen beziehen sich auf die aktuelle Rechtslage (Stand April 2023) einschließlich der Neuerungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Die aktualisierte BDA-Broschüre beinhaltet nun insbesondere Folgendes:
- Neuregelung zum Wegfall des Spracherfordernisses für Eheleute von Fachkräften (S. 5)
- Konkretisierungen bei Aufenthaltstiteln ohne gesetzliches Spracherfordernis
- Ergänzung der Länderliste um Großbritannien und Nordirland (S. 6, S. 19)
Die aktualisiere Broschüre können Innungsfachbetriebe hier abrufen:
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Heizungsbranche warnt: Verbot neuer Öl- und Gaskessel sollte verschoben werden Stichtag für das Verbot neuer Gas- und Ölheizungen verschieben
28.04.2023
„Unsere wichtigste Forderung ist, den Stichtag für das Verbot neuer Gas- und Ölheizungen zu verschieben, um Unsicherheiten und Verwerfungen im Markt zu vermeiden. Es ist einfach nicht machbar, den Schalter so schnell umzulegen, wie Teile der Regierung es sich vorstellen“, so ZVSHK-Sprecher Frank Ebisch zum RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Er sieht eine große Verunsicherung bei den Verbrauchern und in der Heizungsbranche. „Unsere Betriebe müssen die politischen Entscheidungen zum Thema Heizung ihren Kunden vermitteln. Und aktuell ist nicht klar, was ab 1.1.2024 gilt.“ Zugleich gebe es nach wie vor Lieferschwierigkeiten. Das Personal sei knapp und viele Betriebe müssten einen hohen Auftragsbestand abarbeiten.
Ebisch gibt zu Protokoll: „Leider war im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens für das GEG in der Regierung wenig Neigung zu erkennen, auf den Markt zu hören.“
Zum vollständigen Beitrag geht´s hier entlang.
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SHK-Branche in MV mahnt zu Nachbesserungen beim Gebäudeenergiegesetz
24.04.2023
Bis zum Juli soll der vorliegende Kabinettsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Bundestag verabschiedet werden. Darin enthalten ist das faktische Verbot für die Neuinstallation von fossilen Heizungsanlagen. Zukünftig soll bis auf wenige Ausnahmen bei der Heizungssanierung ein Anteil an Erneuerbaren Energien in Höhe von 65 Prozent nachgewiesen werden.
Der Kabinettsentwurf enthält erhebliche Schwachstellen und wird vielen Hausbesitzern zum Verhängnis werden. Durch den fehlenden Spielraum bei der Installation neuer Geräte werden insbesondere bei älteren Häusern mit niedrigem Sanierungsstand enorme Kosten auf die Besitzer zukommen. Teilweise wird eine komplette energetische Sanierung nötig sein, um die für eine Wärmepumpe notwendige Vorlauftemperatur zu erreichen. Da Fernwärme im überwiegenden Teil des Landes keine Option ist und Biomasse von der Förderung ausgeschlossen, bleibt dann nicht mehr viel.
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Bundesregierung einigt sich auf neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen
20.04.2023
Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch, den 19.04.2023, auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen verständigt. Dabei bildet die Förderstruktur der bestehenden "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (kurz BEG) die Grundlage. Sie wird für künftige Förderungen weiterentwickelt, damit diese an den neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst sind und mögliche "Härtefälle" besser angesprochen werden können. Fest steht, dass ab den 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss was eine Anpassung der Förderung zur Folge hat.
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Neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“ in Kraft getreten
05.04.2023
Am 01. April ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe“ in Kraft getreten. Die Förderrichtlinie ist Teil des von der Koalition beschlossenen „Aufbauprogramms Wärmepumpe“ und soll u.a. Handwerksbetriebe dazu anreizen, Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen wahrzunehmen. Gefördert werden die Ausgaben für die Teilnahme an Weiterqualifizierungsmaßnahmen zum Thema Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand.
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Landesinnungsmeister Marco Hanke im ZDF-MoMa Wie geht's weiter bei Gas- und Ölheizung?
03.04.2023
Die Bundesregierung hat sich beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz zum Austausch von Gas- und Ölheizungen geeinigt - doch es bleiben noch viele Fragen offen. Landesinnungsmeister Marco Hanke gibt im ZDF-Beitrag einen Einblick in die aktuelle Situation des SHK-Handwerks. Den Beitrag finden Sie hier:
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Schaut unseren Azubis über die Schultern - Neue Filme machen auf den Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker SHK aufmerksam
30.03.2023
Um auf den Ausbildungsberuf des Anlagenmechanikers aufmerksam zu machen veröffentlichen wir jetzt drei spannende Bewegbildbeiträge aus dem Arbeitsalltag von Azubis. Wir beginnen mit Jan aus der Nähe von Parchim. Schaut mal rein!
Mehr über die Ausbildung zum Anlagenmechaniker SHK sowie Ausbildungbetriebe in eurer Nähe findet Ihr übrigens auf www.schaffer-helfer-klimaretter.de.
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Landesinnungsmeister Marco Hanke äußert sich bei NDR MV Live zum Thema "Wie in Zukunft heizen?"
30.03.2023
Die Koalition will an der Vorgabe, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll, festhalten. Landesinnungsmeiter Marco Hanke bezieht Stellung und geht auf die aktuellen Möglichkeiten ein, wie zukünftig geheizt werden kann. Den Beitrag finden Sie hier: https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/ndr_mv_live/NDR-MV-Live-Ampel-Beschluesse-aus-Berlin-Wie-in-Zukunft-heizen,mvlive2980.html
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ZVEI-Leitfaden: Elektrotechnische Anforderungen an das Bestandsgebäude für den Einbau von Wärmepumpen
14.03.2023
Der neue Leitfaden gibt einen Überblick über die elektrotechnischen Aspekte und Lösungsmöglichkeiten bei der Erweiterung von Bestandsanlagen mit einer Wärmepumpe. Ziel ist es, eine vorgabengemäße, fachgerechte und wirtschaftliche Erweiterung der Installation zuermöglichen.
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Gemeinsame Pressemitteilung Bündnis für Wohnungslüftung mit weiterem starkem Partner
13.03.2023
Das vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH) und dem Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) bislang getragene „Bündnis für Wohnungslüftung“ hat mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) einen wichtigen und starken Partner dazugewonnen. Ziel des Bündnisses ist es, Politik und Öffentlichkeit im Kontext der Energiewende im Gebäudebereich über die Bedeutung als auch die Vorteile mechanischer Wohnungslüftung zu informieren. In Richtung Politik sollen insbesondere die CO2-Einsparpotenziale kommuniziert werden, die mit der Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung aufgrund des reduzierten Heizenergiebedarfs im Wohngebäude erzielt werden können.
Die verbändeübergreifende Zusammenarbeit sichert dem Bündnis zusätzliche Schlagkraft in der Normungsarbeit und auf politischer Ebene. BDH und FGK vertreten mit ihren Mitgliedern gemeinsam rund 85 Prozent der Hersteller für zentrale und dezentrale Wohnungslüftung. Mit dem ZVSHK ist die zentrale Interessenvertretung des im Bereich der Wohnungslüftung installierenden Fachhandwerks als Partner engagiert. Künftig werden im „Lenkungskreis Wohnungslüftung“, dem Vertreter aller drei Partner angehören werden, die politischen und verbandsstrategischen Leitplanken für dieses wichtige Branchensegment aufgestellt.
Zur Pressemitteilung geht´s hier entlang.
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Aufruf für die ISH vom 13. -17. März 2023
06.03.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
im März steht endlich wieder eine in Präsenz stattfindende ISH in unserem Kalender.
Unser SHK-Handwerk hat in der aktuellen Situation eine gesellschaftliche Bedeutung wie nie zuvor. Kein Tag vergeht ohne neuen Nachrichten, was Heizung und Energie betrifft. Die ISH-Messe in Frankfurt hat als Leistungsshow unserer Branche deshalb auch einen besonderen Stellenwert. Ein Besuch der ISH als Weltleitmesse bietet nützliche Vorteile für die SHK-Firmen, weil hier über neueste Technik und auch die aktuelle Gesetzgebung informiert wird, z.B.:
- neue Trinkwasserverordnung
- neues GEG mit tiefgreifenden Veränderungen im Heizungsmarkt
- RED III
Die neuen Rahmensetzungen brauchen technische Lösungen, die in so geballter Form nur die ISH bieten kann. Die diesjährige ISH 2023 wird deshalb wirklich spektakulär werden und das darf man sich nicht entgehen lassen!
Auf den Ständen des ZVSHK
- in Halle 3.1 B18A bringen wir das Pflegebad der Zukunft virtuell und mittels augmented Reality Besuchern näher
- in Halle 3.1 D69 bespielen wir mit interessantem Vortragsprogramm den Hotspot Water
- in Halle 11.0 E51 A bietet der „Hotspot Holzwärme“ u.a ein breites Vortragsprogramm zum Themenfeld und nicht zuletzt
- im Foyer West vor der Halle 12 FYW3A auf dem "Hotspot Energy" und dem direkt damit verbundenen „Treffpunkt Handwerk“ wird nach der dort stattfindenden Messeeröffnung durch Bundesministerin Klara Geywitz auf zentraler Bühne über den gesamten Messezeitraum ein großartiges Programm mit Fachvortägen und politischen Talks geboten. Themen dafür gibt es aktuell genug!
Der Besuch des „Treffpunkt Handwerk“ sollte für Kolleginnen und Kollegen aus der gesamten SHK-Verbandsorganisation und alle SHK-Innungsfachbetriebe diesmal ein MUSS sein. Hier trifft sich das SHK Handwerk, hier werden die neusten politischen Rahmensetzungen mit der Politik und Branchentrends mit Fachleuten diskutiert und hier werden auch alle aktuellen ZVSHK-Projekte und Initiativen mit neuesten Entwicklungen – beispielsweise im Bereich unserer neuen Digitalplattform SHK Serviceportal, dem Open Datapool als zentralen on-demand Verteiler für datengestützten handwerklichen Endkundenvertrieb, der Fachkräftenachwuchsinitiative „Zeitzustarten“ oder unserem Zertifizierungsprojekt „handwerksgerechte Services“ aus erster Hand digital am praktischen Beispiel präsentiert.
Nutzen Sie bitte gerne, das kostenlose Vorteilsprogramm MEHR.WERT für den Rundum-sorglos-Messebesuch und lassen Sie sich die besonderen Vorteile nicht entgehen.
Die Messe Frankfurt das Mehrwertprogramm für das SHK-Handwerk freigeschaltet.
Der Link www.ish.messefrankfurt.com/Handwerk führt zu einer eigenen Webseite mit zahlreichen Informationen für die Betriebe, zu einer Registrierungsmöglichkeit und den Infos zum sogenannten Vorteilsprogramm MEHR.WERT.
Alle wichtigen Informationen der Verbandsorganisation finden Sie auch hier:
Besuchen Sie die ISH. Es lohnt sich.
Ihr Fachverband SHK MV
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Fahrplan für 2023 zum Wärmepumpenhochlauf ZVSHK mit Anpassungen im Sinne des SHK-Handwerks
24.02.2023
Das BMWK hat den aktualisierten Fahrplan für 2023 zum Wärmepumpenhochlauf veröffentlicht. Mit einem breiten Bündnis aus Wirtschaft, Industrie, Handwerk, Forschung, Wissenschaft und den Gewerkschaften startete bereits im vergangenen Jahr die Wärmepumpenoffensive. Ziel des Fahrplans ist es, einen Überblick zu geben und branchenübergreifende Dialogprozesse anzustoßen. Die im Fahrplan gelisteten Vorhaben, Maßnahmen oder Instrumente sind nach der Urheberschaft der Maßnahmen geclustert, nicht nach ihren Adressaten. Insgesamt liegen über 100 Maßnahmenvorschläge auf dem Tisch.
Der ZVSHK hat noch auf Anpassungen im Sinne des SHK-Handwerks gedrungen. So wurden die Vorschläge zu Teilqualifizierungen, verkürzten Ausbildungsangeboten erstmal gestrichen. Gleichwohl muss bewusst sein, dass der politische Druck diesbezüglich hoch bleibt, zumal andere Gewerke und Institutionen sich dies für den Anlagenmechaniker SHK wünschen. Ab April 2023 ist der Start der "Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe" (BAW) zur kurzfristigen Weiterqualifizierung von Fachkräften zum Einsatz von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden angekündigt. Aufgrund einer noch heterogenen Gemengelage bei den derzeitigen WP-Schulungsangeboten in der SHK-Organisation und darüber hinaus ist es allerdings noch nicht richtig gelungen, „vor die Welle“ zu kommen.
Der komplette Fahrplan befindet sich unter folgendem Link:
Quelle: www.zvshk.de
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ZVSHK verleiht Product Award "Badkomfort für Generationen"
16.02.2023
Zum sechsten Mal seit 2012 hat der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) im vergangenen Jahr den Design-Wettbewerb „Badkomfort für Generationen“ ausgeschrieben. Die oberste Interessenvertretung des Sanitärhandwerks sucht turnusmäßig alle zwei Jahre nach Produktlösungen für generationsübergreifende Bäder im „Design für Alle.“ Der Nominierungsprozess ist jetzt abgeschlossen. 28 Produkte, eingereicht von 23 Herstellern, stellen sich auf der ISH dem Urteil der Fachjury. Die Sieger präsentiert der ZVSHK am vierten Messetag, dem 16. März 2023 um 11 Uhr auf der Bühne des gemeinsamen Verbändeareals im Foyer der Halle 12.0. In Vertretung von Bundesbauministerin Klara Geywitz, die die Schirmherrschaft über den Wettbewerb übernommen hat, wird Staatssekretär Rolf Bösinger die Auszeichnung der Gewinner vornehmen – gemeinsam mit ZVSHK Präsident Michael Hilpert.
An dem Designwettbewerb des ZVSHK haben sich diesmal neben Herstellern aus der SHK-Branche auch Unternehmen aus anderen Gewerken wie Elektro und Türen beteiligt. „Wir freuen uns über die vielen designorientierten Beiträge. Das breite gewerke-übergreifende Spektrum der innovativen Lösungen zeigt die wachsende Bedeutung von generationsübergreifenden Badprodukten“, betont Matthias Thiel, der für den Wettbewerb zuständige Referatsleiter beim ZVSHK. Die nominierten Produkte zeichnen sich laut Matthias Thiel durch eine umfängliche Nutzerbeteiligung bei der Produktentwicklung aus. Auch die Vereinfachung von Montage und Wartung ist aus Sicht des Handwerks ein entscheidendes Wettbewerbskriterium. Durch die größere Praxisfreundlichkeit kann die Produktivität der Betriebe auch vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftebedarfes maßgeblich gesteigert werden.
Die zur Endausscheidung nominierten Produkte sind unter ZVSHK-Award – ZVSHK-Award: Nominierungen 2023 aufgeführt. Eine interdisziplinär besetzte Fachjury aus Handwerkern, Architekten, Designern und Senioren wird auf der ISH die Gewinner auswählen. Vor der eigentlichen Preisverleihung wird es einen Presserundgang durch die Nominierungsausstellung im Saal Europa in Halle 4.0 geben. Nach der Messe werden die Gewinnerprodukte bei Fachhandwerk und Endverbrauchern bekannt gemacht.
Zu den Medienpartnern des ZVSHK-Awards „Badkomfort für Generationen“ gehören, neben der Förderbank KfW Bankengruppe, bedeutende Fachverbände und anerkannte Experten von Online- und Print-Medien mit mitgliedsstarken, meinungsbildenden und auflagenstarken Titeln in großer Reichweite aus den Bereichen SHK, Handwerk, Handel, Wohnungsbau, Architektur und Design: Verband Wohneigentum, Deutscher Großhandelsverband Haustechnik, Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft, Kompetenznetzwerk EDAD, Magazin Freiräume, RAS International, SHK-TV, SBZ und IKZ Haustechnik. Der ZVSHK-Produkt-Award wird vom Kompetenznetzwerk „Design für Alle – Deutschland e.V. (EDAD)“ begleitet.
Sämtliche Downloads dazzu finden Sie hier.
Quelle: www.zvshk.de
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Sonderumfrage zum Fachkräftemangel
03.02.2023
Mit unserem Fragebogen möchten wir um eine kurze Einschätzung zum Thema „Fachkräftemangel“ bitten, um uns einen Überblick über die aktuellen Bedarfe und Aufstellung der SHK-Betriebe zu verschaffen.
Bitte nehmen Sie sich daher einen Augenblick Zeit, um an unserer Umfrage teilzunehmen. Diese wird ca. drei Minuten in Anspruch nehmen und umfasst 14 Fragen. Es gelten die aktuellen Datenschutzrichtlinien.
Unter allen Teilnehmern verlosen wir vier attraktive Azubi-Pakete im Wert von ca. 70 Euro oder wahlweise Seminargutscheine im Wert von 50 Euro. Voraussetzung ist die Bearbeitung bis zum 17. März 2023.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
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Produktkatalog 2023 Arbeitsmittel für das SHK-Handwerk
31.01.2023
Der Produktkatalog 2023 bietet den Fachbetrieben wichtige Hilfsmittel und Informationen, die für eine professionelle und erfolgreiche Auftragsabwicklung unverzichtbar sind.
Der Bestellvorgang erfolgt schnell und unkompliziert über den Onlineshop des ZVSHK. Ausgewählte Produkte können dabei zur sofortigen Nutzung heruntergeladen werden.
Für die SHK-Innungsbetriebe stehen zahlreiche Produkte exklusiv oder preisreduziert zur Verfügung.
Jetzt im neuen Produktkatalog blättern!
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