Mitgliederinformation zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Mitgliederinformation zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 09.05.2023

Am 19. April 2023 wurde der Entwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von der Bundesregierung beschlossen und an den Bundestag und den Bundesrat weitergeleitet. Demnach muss ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu bestehen verschiedene Ausnahmemöglichkeiten und Übergangsfristen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben, defekte Heizungen können repariert werden.

Die nachstehenden Anforderungen sind als vorläufig anzusehen. Wir haben Sie aber dennoch für Sie zusammengestellt, da den Fachverband sehr viele Anfragen von Betrieben erreichen, die wiederum selbst Anfragen von besorgten Kunden beantworten müssen.

Wir danken dem Fachverband SHK Baden-Württemberg für die Untersützung bei der Erstellung.

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