Wer?

Langjährig beschäftigte ohne Berufsabschluss sowie Auszubildende, die die Lehrzeit von 3, 5 Jahren zum Anlagenmechaniker SHK absolviert haben, jedoch die Gesellenprüfung nicht bestanden haben können sich über ihren Arbeitgeber die Fachhelfer-Anerkennung ausstellen lassen.

Die Wege zum „Fachhelfer Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK)“

  1. Über die Ausbildung
  • Eine vollständig absolvierte Ausbildung zum Anlagenmechaniker SHK ohne Prüfungsabschluss.
  1. Über die Beschäftigung als Ungelernter
  • Eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in einem SHK-Unternehmen, ein Sprachstand von mind. B2 bei Migrationshintergrund sowie die Teilnahme an einem Grundlagenseminar im Umfang von mind. 80 Unterrichtseinheiten (10 Unterrichtstage).

Anerkennung

Die Anerkennung zum „Fachhelfer Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK)“ erfolgt ausschließlich über den Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik MV bei Nachweis der erforderlichen Voraussetzungen. Die Anerkennung dokumentiert keinen Berufsabschluss. Antragsteller ist der Arbeitgeber. 

Sie möchten eine Anerkennung zum Fachhelfer für Ihren Mitarbeiter/-in beantragen?

Kontakt: E-Mail: mv@installateur-mv.de | Tel.: 0385 6364720