Einführung einer neuen, befristeten Förderstufe „Effizienzhaus 55/ Effizienzgebäude 55“
EH-55 - Förderung startet am 16. Dezember 2025
04.12.2025
Sankt Augustin, 1. Demezber 2025 - Der Bund/ die KFW fördert wieder den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude, Wohneinheiten und Nichtwohngebäude in Deutschland mit Wärmeerzeugung aus Biomasse. Hierzu wurden folgende Förderungen/ Kredite bei der KFW aufgelegt:
- Kredit Nr. 299 - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
- Kredit Nr. 297, 298 - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
- Zuschuss Nr. 498, 499 - Bundesförderung für effiziente Gebäude, Klimafreundlicher Neubau – Kommunen
Die Bundesregierung plant, den stagnierenden Wohnungsbau zu fördern und reaktiviert dazu am 16. Dezember die EH-55-Förderung. Dafür stellt der Bund insgesamt 800 Millionen Euro bereit, die zur Senkung der Kreditzinsen für KfW-Förderdarlehen eingesetzt werden sollen. Auf diese Weise soll der Neubau oder der Ersterwerb von Gebäuden mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit (max. 2) gefördert werden.
Wärmeerzeugung muss erneuerbar sein
Förderfähig sind ausschließlich Bauprojekte, die die technischen Standards eines Effizienzhauses 55 erfüllen. Zudem dürfen in diesen Gebäuden keine Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energien wie Gas oder Öl eingesetzt werden. Stattdessen sind nachhaltige Energieträger wie Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme oder Biomasse förderfähig, wie das Bundesbauministerium erklärt. Das Ministerium stellt klar, dass weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen, jedoch darf mit dem Bau noch nicht begonnen worden sein.
Pressemitteilung BMWSB:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/11/EH_55.html
Information der KFW:
Quelle: ZVSHK