Asbest-Schulung: Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 TRGS 519 für ASI - Arbeiten

08 Jun
2021

Beschreibung

Nach den wichtigsten Arbeitsschutzgesetzen (z. B. Gefahrenstoffverordnung) dürfen ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung, Instandsetzung) an asbesthaltigen Produkten nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Die Ausführung dieser Arbeiten darf nur durch sachkundige Mitarbeiter bzw. unter Aufsicht eines Sachkundigen erfolgen.

Diese Sachkunde muss in einem Lehrgang nach TRGS 519 erworben werden. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung durch das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (Gewerbeaufsichtsamt) ab. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein bundesweites anerkanntes Zeugnis bestätigt.

Inhalte:

  • Das Mineral Asbest
  • Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
  • Verwendung von Asbest
  • Gesetzliche Grundlagen und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement
  • Personelle Anforderungen, persönliche Schutzausrüstung
  • Vorbeugende und organisatorische Maßnahmen
  • Aufstellen und Umsetzungen eines Arbeitsplanes
  • Baustelleneinrichtung, Geräte
  • Abschließende Arbeiten
  • Abfallentsorgung
  • Prüfung

Voraussetzung: Der Anmeldung ist unbedingt eine Kopie des Gesellen- bzw. Meisterbriefes    beizufügen.

Ansprechpartner für Rückfragen: Sissy Wagner
Tel.: 0385-63647-0

Datum und Uhrzeit

08.06.2021, 08:00 - 09.06.2021, 17:30

Ort