Teilnahmebedingungen für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen

des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Mecklenburg-Vorpommern

1. Anmeldung

Anmeldungen werden grundsätzlich nur in schriftlicher Form, in der Regel anhand der mit der Veranstaltungsankündigung abgedruckten Anmeldeformulare in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sofern in der Ausschreibung nicht anders erwähnt, ist der Anmeldeschluss 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Telefonische Anmeldungen nach Anmeldeschluss werden nur berücksichtigt, wenn die Teilnehmerzahl für die angekündigte Veranstaltung nicht erreicht ist und eine umgehende schriftliche Anmeldung nachgereicht wird. Die Anmeldung wird mit dem Eingang in der Geschäftsstelle verbindlich.

2. Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühren werden im Rahmen der Ankündigung für jede einzelne Veranstaltung bekannt gegeben. Sie gilt grundsätzlich pro teilnehmende Person. Dem Teilnehmer wird nach erfolgter Anmeldung eine Rechnung über die Teilnehmergebühr erstellt. Die Teilnahmegebühr ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Teilnahmegebühr umfasst neben der Lehrgangsgebühr nur die ausgewiesenen Leistungen. Mahlzeiten werden - sofern nicht anders erwähnt - vom Teilnehmer getragen. Soweit im Rahmen eines Seminars Übernachtungen notwendig sind, werden diese vom Teilnehmer selbst getragen.

3. Teilnahmebestätigung

Jede angenommene Anmeldung wird durch die Übersendung der Rechnung über die Teilnahmegebühr für das jeweilige Seminar bestätigt. Im Rahmen der Teilnahmebestätigung werden evtl. noch notwendige genaue Angaben zu Ort, Zeit und Ablauf der Veranstaltung übermittelt (sofern nicht auf der Einladung vermerkt).

4. Abmeldung/Stornierung

Eine Buchungsstornierung muss schriftlich erfolgen. Eine Rücktrittserklärung hat 7 Tage vor Seminarbeginn zu erfolgen. Erfolgt vor Seminarbeginn keine Abmeldung, ist die gesamte Teilnahmegebühr zu begleichen.

5. Änderungen bei Veranstaltungen

Der Fachverband SHK Mecklenburg- Vorpommern behält sich in Ausnahmefällen Referentenwechsel, Lehrgangsablauf- und inhaltliche Änderungen vor. Der Fachverband SHK Mecklenburg-Vorpommern behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen (z.B. unzureichende Anmeldezahlen, Erkrankung des Referenten) ausfallen zu lassen bzw. terminlich zu ändern und den Veranstaltungsort zu wechseln. Fällt eine Veranstaltung aus, wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

6. Haftung

Für Schäden an Personen oder Sachen im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung wird seitens des Fachverbandes nicht gehaftet.

7. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der schriftlichen Anmeldung erkennt der entsendende Betrieb sowie der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.