Merkblätter Recht

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie Merkblätter zu verschiedenen Themen des Rechts. Die Merkblätter werden regelmäßig um weitere Themen ergänzt und bei Bedarf aktualisiert.

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Umgang mit Preissteigerungen

Mehr erfahren

Abrechnung von Kundendienst- und Reparaturarbeiten, Meldebogen Schwarzarbeit, Intersero Branchenrücknahmesystem und weitere.

Mehr zum Thema allgemeine Merkblätter

Aufhebungsvertrag, Urlaub, Übergang in den Ruhestand, Personaleinstellung, Beurteilung.

Mehr zum Thema Arbeitsrecht

Eine Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) 2013/83 verfolgt das Ziel, einen höheren Verbraucherschutz zu sichern und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu fördern. Was sich gut anhört, ist allerdings mit erheblichen zusätzlichen Risiken und Aufwendungen für die SHK-Betriebe verbunden...

Mehr über das neue Verbraucherrecht

Musterschreiben zu Anforderungen, Leistungsverweigerung und Kündigung

Mehr zum Thema Bauhandwerkersicherung

Werkvertrag mit Verbrauchern gem. §§ 631 ff. BGB, AGB VOB für Bauverträge, Rechtsprechung Bau- und Vergaberecht, Anmeldung von Bedenken gegen Ausführungen/Leistungen/Baustoffe anderer Unternemen, Frostbrief

Mehr über Vertragsrecht

Haftungsübernahmevereinbarungen sind seit vielen Jahren eines der wichtigsten Instrumente, um den SHK-Mitgliedsbetrieben unnötige Kosten und Papierkram zu ersparen. 

Der ZVSHK schließt mit Herstellern der SHK-Branche sogenannte Haftungsübernahmevereinbarungen (früher Gewährleistungsvereinbarungen) ab. Inhalt dieser Vereinbarungen ist es, dem SHK-Mitgliedsbetrieb einen Ersatz seiner Aufwändungen zu geben, die ihm deshalb entstehen, weil ein mangelhaftes Produkt einen Schadensfall verursacht hat. Im Verhältnis zum Kunden liegt ein werkvertraglicher Mangel vor; der Betrieb ist verpflichtet, diesen zu beheben. Und das, obwohl ihn keine Schuld an dem Mangel trifft. Gegenüber dem Kunden trägt er jedoch die Verantwortung für zum Abnahmezeitpunkt fehlerhafte Herstellerprodukte, gleichgültig, ob ein Konstruktions- oder Materialfehler vorliegt oder eine falsche Montageanleitung beigefügt ist.

Mehr über die Haftungsübernahmevereinbarung des ZVSHK

Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland einheitlich ein gesetztlicher Mindestlohn. Das Mindestlohngesetz gilt ohne Ausnahme auch für SHK-Betriebe und deren Beschäftigte. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Inhalte dargestellt.

Mehr über das Mindestlohngesetz
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