Intensivsachkundelehrgang „Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen“

Termin

13.04.2021 08:00 - 14.04.2021 17:30

Anmeldung möglich bis

31.03.2021, 10:30 Uhr

Ansprechperson

  • Sissy Wagner
    Telefon: 0385-63647-0

Anmeldung

Der Anmeldezeitraum für diese Veranstaltung ist bereits abgelaufen.

Weiterbildung
Sachkunde gem. § 5 ChemKlimaSchutzV – Kategorie I und Kategorie II

Das Interesse und der Einsatz von Wärmepumpen und Klimaanlagen steigen weiterhin an. Wer Wärmepumpen (Split- oder Monoblockgeräte) und Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen (z.B. R 134a, R 410A oder R 32) montieren, in Betrieb nehmen, dabei auf Dichtheit prüfen und instandhalten will, muss gemäß § 5 ChemKlimaSchutzV einen Sachkundenachweis erbringen. Die Sächsische SHK Beratungs- und Vertriebsgesell-schaft mbH bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Fachverand SHK M-V ein Seminar mit Prüfung und Selbststudium zur Erlangung der gesetzlich geforderten Sachkunde-bescheinigung an. Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung gem. Durchführungs-verordnung (EU) 2015/2067 und Einreichung der geforderten Nachweise erhalten Sie eine Sachkundebescheinigung, die u.a. eine Voraussetzung zur Firmenzertifizierung und zum Bezug von Kältekomponenten vom Großhandel ist.

Inhalte:    Rechtl. Grundlagen, Fachphysik, Aufstellung, Inbetriebnahme, Dichtheitskontrollen, Wartung, Instandhaltung, Praxisunterweisungen, Sachkundeprüfung.

Zulassungsvoraussetzung:          Mitarbeiter mit Berufsabschluss: Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Gas- und Wasserinstallateur/in, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/in, Ofen- und Luftheizungsbauer/in, Kachelofen- und Luft Heizungsbauer/in, Mechatroniker/in für Kältetechnik, Kälteanlagenbauer/in, Elektroinstallateur/in, Elektromaschinenbauer/in, Elektroniker/in (Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik), Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik, Mechatroniker/in, Metallbauer/in. Auch Personen die von dem Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung durch die jeweils zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer befreit sind, können die Sachkunde erlangen.

Mit der Anmeldung muss die Prüfungsordnung sowie die Verfahrensvorschrift zur Erteilung der Sachkunde für Personal gem. § 5 ChemKlimaSchutzV gelesen und anerkannt werden.

Zielgruppen

  • Gesellen
  • Meister
  • SHK-Unternehmer
  • Jungmeister