Aktuelles 2015

Ehemalige Landesinnungsmeister mit der Goldenen Ehrennadel des ZVSHK geehrt
23.11.2015
Für ihre langjährigen Verdienste beim Aufbau der SHK-Organisation wurden anlässlich der Mitgliederversammlung des ZVSHK am 11.11.2015 in Berlin ehemalige Landesinnungsmeister geehrt, darunter Paul Freitag aus Mecklenburg-Vorpommern. Herr Freitag wurde von Manfred Stather, Präsident des ZVSHK, als „Mann der ersten Stunde“ mit einer Rekorddienstzeit als LIM gewürdigt.
mehr erfahrenArgumentationshilfe Jährliche Inspektion und Wartung von Heizungsanlagen
28.10.2015
BDH-Informationsblatt Nr. 14 - Jährliche Inspektion und Wartung von Heizungsanlagen
Im Rahmen ihrer Kundengespräche sind SHK-Unternehmer immer wieder gefordert, gegenüber Ihren Kunden/Auftraggebern das Erfordernis der Inspektion/Wartung von Heizungsanlagen darzulegen.

Abgabe von medizinischen Hilfsmitteln durch SHK-Betriebe
01.09.2015
Gesetzliche Krankenkassen finanzieren ihren Versicherten Hilfsmittel. Damit soll in erster Linie der Erfolg der Krankenbehandlung sichergestellt werden, eine drohende Behinderung verhindert oder eine Behinderung ausgeglichen werden. Erfasst sind davon u. a. die Versorgungsbereiche 4 B „Badehilfen“ und 33 A „Toilettenhilfen“. Solche Hilfsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen auch von SHK-Betrieben abgegeben/verkauft und dann direkt mit den Krankenkassen abgerechnet werden. SHK-Unternehmer können insoweit als Leistungserbringer im Sinne des Sozialgesetzbuches V fungieren.
Der Fachverband SHK M-V strebt an, hierzu im nächsten Jahr regionale Schulungen durchzuführen. Die Termine werden Ihnen rechtzeitig bekanntgegeben.
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Neue Fördermittel zu Kundenakquise nutzen Höhere BAFA-Zuschüsse seit 1. April 2015
01.04.2015
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 11.03.2015 die Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) vorgelegt. Die neuen BAFA-Zuschüsse sind seit 01.04.2015 bis zu 50% höher.
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Lizenz Mobile Check-App "Altersgerecht Umbauen für Tablet" Fördergelder per App
30.03.2015
Mit Hilfe dieses Programms kann man durch eine intuitive Nutzerführung den Ist-Zustand des gesamten Hauses vor Ort mobil beim Kunden aufnehmen. Dieser Ist-Zustand wird dann automatisch mit den hinterlegten technischen KfW-Mindeststandards „Altersgerechtes Haus“ abgeglichen. Daraus kann der Unternehmer dann den förderfähigen Umbaubedarf beim Kunden ableiten. Diese App ist unter der Bezeichnung „Check AU“ über die mobilen Anbieterplattformen iOS und Android für Tablet installierbar.
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